A PART OF MARELLI
Die Europäische Kommission hat die Richtlinie 2003/102/EG eingeführt, die sich dem Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern bei der Kollision mit einem Motorfahrzeug widmet.
Da Fußgänger natürlich über keine „Knautschzone“ verfügen, müssen es zukünftig die Fahrzeuge sein, welche die Energie eines möglichen Aufpralls absorbieren. Die Fahrzeugfront muss also „weich“ genug werden, um den Fußgänger vor schweren Verletzungen zu schützen.
Der Scheinwerfer nach Maß für den Fußgänger
Je nach Fahrzeugkategorie und Frontdesign befinden sich die Scheinwerfer bei einem Zusammenstoß auf Höhe oder in der Nähe des Oberschenkels, Beins oder des Kopfes eines Kindes.
Die Scheinwerfer müssen die Aufprallenergie zusammen mit den umliegenden Elementen auf vorher festgelegte Weise absorbieren und die von internen Kollisionen verursachten Spitzenlasten müssen gen Null gehen. Die Frontscheinwerfer sollten außerdem keine zusätzlichen Verletzungen durch Splitter oder Fragmente verursachen.
Simulation beim Schutz von Fußgängern
Automotive Lighting besitzt Ausrüstungen für Crash Tests, um wichtige Voruntersuchungen mit fertigen Scheinwerfern durchzuführen. Es können Tests mit verschiedenen Auswirkungsfaktoren durchgeführt werden und die Auswirkungen können mit CAD-Programmen am Computer simuliert werden. Da der „Schutz von Fußgängern“ weit über den Scheinwerfer hinausgeht, führt Automotive Lighting in Kooperation mit externen Instituten und europäischen Kraftfahrzeugherstellern Forschungen durch, um die Ergebnisse der Experimente zu optimieren.